Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Nutzungsbedingungen / Terms of Use

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Für alle SOCITAS Software-Produkte und Extensions Version 1.0 | Stand: Februar 2026

WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN:

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen der SOCITAS GmbH & Co. KG („SOCITAS“) und Ihnen, dem Endbenutzer („Lizenznehmer“). Diese EULA gilt für die Nutzung aller SOCITAS Software-Produkte, Extensions und Standardsoftware einschließlich internetbasierter Dienstleistungen sowie für alle zugehörigen Inhalte, Dokumentationen und Begleitmaterialien. Durch das Installieren, den Zugriff auf oder die Benutzung eines SOCITAS Software-Produkts erklären Sie sich damit einverstanden, an die Bestimmungen dieser EULA gebunden zu sein. Falls Sie den Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht installieren oder verwenden.

1.1 Lizenzgeber ist die SOCITAS GmbH & Co. KG, Industriestr. 4, 53562 St. Katharinen, Deutschland (nachfolgend „SOCITAS“).

 

1.2 Diese EULA gilt für sämtliche Standardsoftware-Produkte von SOCITAS, einschließlich neuer Versionen (Updates, Upgrades, Service Packs oder Hotfixes), Branchenlösungen, Add-ons und Extensions (nachfolgend insgesamt „Vertragssoftware“), die SOCITAS dem Lizenznehmer zur Nutzung zur Verfügung stellt. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die Bereitstellung über den Microsoft AppSource Marketplace als Software-as-a-Service (SaaS) innerhalb der Microsoft Dynamics 365 Business Central Cloud-Umgebung sowie gegebenenfalls weitere Vertriebswege.

 

1.3 Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang der jeweiligen Vertragssoftware ergibt sich aus der zugehörigen Produktbeschreibung, Dokumentation oder dem Angebot (nachfolgend „Leistungsbeschreibung“). Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil dieses Vertrages.

 

1.4 Mit der Installation, dem Zugriff auf oder der Benutzung der Vertragssoftware erklärt sich der Lizenznehmer mit diesen Bedingungen einverstanden. Widerspricht der Lizenznehmer diesen Bedingungen, ist eine Nutzung der Vertragssoftware nicht gestattet.

 

1.5 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung.

 

1.6 Die Vertragssoftware einschließlich Dokumentation und Begleitmaterialien ist urheberrechtlich geschützt. Jede nicht vertragsgemäße Nutzung, insbesondere Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Bearbeitung oder Vervielfältigung, ist rechtswidrig und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

 

1.7 SOCITAS sowie autorisierte Partner sind berechtigt, die Vertragssoftware auf Grundlage dieser EULA zu vertreiben.

2.1 Der Funktionsumfang der jeweiligen Vertragssoftware ergibt sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung gemäß § 1.3. Diese kann je nach Produkt unter anderem folgende Funktionalitäten umfassen:

  • Automatisierung und Erweiterung von Geschäftsprozessen in Microsoft Dynamics 365 Business Central
  • Erweiterung der Business Central Benutzeroberfläche durch zusätzliche Seiten, FactBoxen und Steuerelemente
  • Erweiterung von Standard-Berichtsdatasets für die Integration in benutzerdefinierte Layouts
  • Bereitstellung von REST-APIs für die Integration in externe Systeme
  • Mehrsprachige Unterstützung

2.2 SOCITAS weist darauf hin, dass im Rahmen neuer Versionen unter Umständen einzelne Funktionen hinzukommen oder entfallen können. SOCITAS wird den Lizenznehmer vorab informieren, sofern eine neue Version mit dem Wegfall einzelner Funktionen oder Module verbunden ist.

 

2.3 Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung der jeweils aktuellen Version für eine optimale Softwarefunktion wesentlich ist. SOCITAS kann die allgemeine Funktionalität der Vertragssoftware nur dann gewährleisten, wenn der Lizenznehmer die aktuelle Version verwendet.

3.1 Die Systemvoraussetzungen für die jeweilige Vertragssoftware ergeben sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung und Dokumentation. Allgemein gelten folgende Mindestanforderungen:

  • Aktive Microsoft Dynamics 365 Business Central Online-Lizenz (Cloud) in der von der Vertragssoftware unterstützten Version
  • Einhaltung der in der Dokumentation genannten Konfigurationsvoraussetzungen

3.2 Soweit dem Lizenznehmer Spezifikationen für Hardware und Software zur Nutzung der Vertragssoftware mitgeteilt wurden, ist die Nutzung gemäß dieser Spezifikationen Voraussetzung für die Gewährleistung. Der Lizenznehmer entscheidet eigenständig, ob die Vertragssoftware seinen Anforderungen gerecht wird.

4.1 Vorbehaltlich der Zahlung der gültigen Lizenzgebühren und der Annahme dieser EULA gewährt SOCITAS dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives und nicht-übertragbares Recht, die Vertragssoftware sowie die begleitende Dokumentation für die Dauer des jeweiligen Vertragszeitraums im Rahmen seiner Business Central-Umgebung für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

 

4.2 Der Lizenznehmer stimmt zu, dass die Vertragssoftware nicht verkauft, sondern lediglich lizenziert ist. Der Lizenznehmer ist nicht Eigentümer der Vertragssoftware oder eines Teils der Vertragssoftware. Dem Lizenznehmer ist es lediglich gestattet, die Vertragssoftware gemäß den Bestimmungen dieser EULA zu benutzen.

 

4.3 Die Anzahl und Art der Lizenzen für die Vertragssoftware ergeben sich aus dem Bestellformular bzw. dem mit SOCITAS oder einem autorisierten Partner geschlossenen Vertrag. Wurde eine Benutzerbeschränkung vereinbart, umfasst dies insbesondere die Anzahl der Mitarbeiter des Lizenznehmers, die zur Nutzung der Vertragssoftware berechtigt sind.

 

4.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu erteilen, zu vermieten, zu verleasen oder Dritten anderweitig entgeltlich oder unentgeltlich zugänglich zu machen, ohne die vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von SOCITAS einzuholen.

 

4.5 Die Bearbeitung, Veränderung, Dekompilierung, Disassemblierung und Rückübersetzung der Vertragssoftware durch den Lizenznehmer ist nicht gestattet, es sei denn, SOCITAS hat vorab mindestens in Textform zugestimmt oder der Lizenznehmer ist hierzu nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften berechtigt.

 

4.6 Eine Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität mit einem eigenständig erstellten Programm ist zulässig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, insbesondere SOCITAS trotz zweimaliger schriftlicher Anfrage die Interoperabilität nicht hergestellt hat und die Maßnahmen auf die zur Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Teile beschränkt bleiben. Die hierbei gewonnenen Informationen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, nicht an Dritte weitergegeben (es sei denn, dies ist für die Interoperabilität erforderlich) und nicht für die Entwicklung oder Vermarktung eines im Ausdruck wesentlich ähnlichen Programms verwendet werden.

 

4.7 Möchte der Lizenznehmer die Vertragssoftware über die vereinbarte Anzahl und Art der Lizenzen hinaus nutzen, hat er SOCITAS oder den jeweiligen Partner unverzüglich, mindestens in Textform, darüber zu informieren und eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lizenznehmer verpflichtet, SOCITAS die über die ursprünglich vereinbarte Lizenzierung hinausgehende Nutzung gemäß der aktuellen Preisliste zu vergüten, weitergehende Ansprüche von SOCITAS bleiben unberührt.

 

4.8 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers endet automatisch mit Beendigung des Vertragszeitraums, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an der Vertragssoftware bei SOCITAS.

5.1 Verfügungs-, Eigentums- sowie das Recht an geistigem Eigentum über und an der Vertragssoftware verbleiben bei SOCITAS. Der Lizenznehmer erkennt diese Rechte an und wird sie nicht gefährden, beschränken oder in sonstiger Weise das Eigentumsrecht oder andere Rechte von SOCITAS im Hinblick auf die Vertragssoftware stören.

 

5.2 SOCITAS sichert dem Lizenznehmer zu, dass die Vertragssoftware bei Bereitstellung nach geltendem Recht keine Urheberrechte, Patentrechte oder andere Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzt.

6.1 Die Nutzung der Vertragssoftware erfolgt auf Basis eines kostenpflichtigen Abonnements (Subscription) oder einer anderweitig vereinbarten Lizenzform. Die aktuellen Preise sind im Microsoft AppSource Marketplace oder im jeweiligen Angebot von SOCITAS einsehbar.

 

6.2 Bei Abonnement-Lizenzen verlängert sich das Abonnement automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum, sofern es nicht vor Ablauf gekündigt wird.

 

6.3 SOCITAS behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor dem nächsten Verlängerungszeitraum anzupassen.

 

6.4 Die Abrechnung erfolgt über Microsoft gemäß den Bedingungen des Microsoft AppSource Marketplace oder über SOCITAS bzw. einen autorisierten Partner, sofern abweichend vereinbart.

7.1 SOCITAS sichert dem Lizenznehmer zu, dass die Vertragssoftware entsprechend ihrer Dokumentation und Leistungsbeschreibung gemäß § 2 funktioniert. Der Funktionsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt sich abschließend aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

 

7.2 SOCITAS gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit sowie, dass der Lizenznehmer die Vertragssoftware nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen. Ein Mangel liegt bei einer Abweichung von der Beschaffenheitsvereinbarung und der damit verbundenen Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit vor.

 

7.3 SOCITAS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Vertragssoftware den spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers gerecht wird, in Verbindung mit vom Lizenznehmer ausgesuchter Hardware oder Software läuft, oder dass sie unterbrechungsfrei, sicher oder fehlerfrei läuft, oder dass sämtliche entdeckten Defekte behoben werden.

 

7.4 Die Vertragssoftware ist unverzüglich zu prüfen. Mängel sind SOCITAS unverzüglich und möglichst genau zu beschreiben. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Reproduzierbarkeit des gerügten Mangels.

 

7.5 Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers beschränken sich zunächst auf den Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung. Die Mangelbeseitigung erfolgt ausschließlich mit der nächsten verfügbaren Version der Vertragssoftware. Drei Nachbesserungsversuche sind hinzunehmen, sofern dies für den Lizenznehmer nicht unzumutbar ist. Erstellt SOCITAS einen Workaround, hat der Lizenznehmer diesen als Nachbesserung zu akzeptieren, sofern dies zumutbar ist.

 

7.6 Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

 

7.7 Der Lizenznehmer ist nur dann berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen oder den Preis zu mindern, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist.

 

7.8 Hat der Lizenznehmer selbst eine Änderung an der Vertragssoftware vorgenommen oder durch Dritte vornehmen lassen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass der Mangel nicht auf die vorgenommene Handlung zurückzuführen ist.

 

7.9 Erbringt SOCITAS Leistungen zur Mängelbeseitigung ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann SOCITAS hierfür eine angemessene Vergütung gemäß ihrer aktuellen Preisliste verlangen, soweit der Aufwand vom Lizenznehmer verursacht wurde. Dies gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachgewiesen oder reproduziert werden kann, sowie bei sonstigen unberechtigten Mängelrügen.

 

7.10 Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers verjähren nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Version der Vertragssoftware bereitgestellt wurde.

 

7.11 Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen.

8.1 Bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von SOCITAS bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung von SOCITAS bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

8.2 Die Parteien vereinbaren, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden gemäß § 8.1 pro Kalenderjahr auf die Höhe der jährlichen Vergütung begrenzt ist. Auf keinen Fall übersteigt die Gesamthaftung von SOCITAS für sämtliche schadenersatzrechtlichen Ansprüche den Betrag, den der Lizenznehmer für die betreffende Vertragssoftware bezahlt hat.

 

8.3 Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

 

8.4 SOCITAS übernimmt in keinem Fall die Haftung für Schäden aufgrund entgangener geschäftlicher Gewinne, Betriebsausfällen, Produktionsausfällen, Folgeschäden oder andere mittelbare Schäden, die aus der Benutzung oder dem Unvermögen der Benutzung der Vertragssoftware herrühren, soweit gesetzlich zulässig.

 

8.5 SOCITAS haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die durch die Microsoft Dynamics 365 Business Central Plattform, Drittanbieter-Extensions oder die IT-Infrastruktur des Lizenznehmers verursacht werden.

 

8.6 Bei Datenverlust haftet SOCITAS nur für die Erstattung des Aufwands zur Wiederherstellung der Daten bis zur letzten Datensicherung.

 

8.7 Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

8.8 Soweit die Haftung von SOCITAS nach den vorstehenden Bestimmungen beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8.9 Alle Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme solcher, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder § 8.3 beruhen, unterliegen einer Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

9.1 SOCITAS bemüht sich, die Vertragssoftware in einer zuverlässigen und funktionsfähigen Form bereitzustellen. SOCITAS garantiert weder, dass die Vertragssoftware unterbrechungsfrei arbeiten wird, noch dass sie frei von Defekten sein wird, noch dass sämtliche entdeckte Defekte behoben werden. Die Verfügbarkeit hängt unter anderem von der Betriebsbereitschaft der Microsoft Dynamics 365 Business Central Plattform ab.

 

9.2 Support-Anfragen können per E-Mail an support@socitas.de oder support@socitas.at gerichtet werden. SOCITAS wird sich bemühen, Anfragen zeitnah zu bearbeiten. Ein Anspruch auf Supportleistungen besteht nur im Rahmen des gewählten Vertragsmodells.

10.1 Die Vertragssoftware verarbeitet Daten grundsätzlich ausschließlich innerhalb der Business Central-Umgebung des Lizenznehmers. Alle Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als „CustomerContent“ klassifiziert und verbleiben in der Umgebung des Lizenznehmers, sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben.

 

10.2 Sofern eine Vertragssoftware externe Dienste oder Cloud-Plattformen nutzt, erfolgt die Datenverarbeitung gemäß den jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Dienstanbieters und – falls erforderlich – auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags. SOCITAS informiert den Lizenznehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die Nutzung externer Dienste.

 

10.3 Die weiterführende Datenschutzerklärung ist unter https://socitas.de/datenschutzerklaerung-apps/ abrufbar.

11.1 Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen und Geschäftsgeheimnisse sowie hieraus gewonnene Kenntnisse und Ergebnisse (gleich ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die eine Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages offenlegt, mitteilt oder anderweitig zugänglich macht. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Vertriebsdaten, Software einschließlich Quellcodes, Kunden- und Mitarbeiterdaten sowie sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach vernünftigem kaufmännischem Ermessen als vertraulich anzusehen sind.

 

11.2 Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen während und auch nach Beendigung dieses Vertrages streng vertraulich zu behandeln und durch geeignete Vertraulichkeitsmaßnahmen vor unbefugtem Zugang Dritter zu schützen. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei mindestens in Textform vervielfältigen, veröffentlichen oder Dritten anderweitig offenlegen oder für nicht vertragsmäßige Zwecke nutzen oder verwerten.

 

11.3 Die Vertraulichkeitspflicht entfällt, soweit die Informationen zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, die empfangende Partei die Informationen von einem nicht zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten erhalten hat, oder die empfangende Partei die Informationen unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei erlangt hat.

 

11.4 Jede Partei wird von der Vertraulichkeitspflicht entbunden, wenn und soweit eine Auskunft über vertrauliche Informationen von einer Behörde, einem Gericht oder einer sonstigen staatlichen Stelle angefordert wird. Die auskunftspflichtige Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu informieren und den Umfang der offenzulegenden Informationen so gering wie möglich zu halten.

 

11.5 Bei Beendigung der EULA werden die Parteien auf schriftliche Anforderung der anderen Partei alle vorhandenen Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten, gegenseitig zurückgeben oder vernichten.

12.1 Diese EULA tritt mit der ersten Installation oder Benutzung der Vertragssoftware durch den Lizenznehmer in Kraft und hat Gültigkeit für die Dauer des jeweiligen Vertragszeitraums.

 

12.2 Bei Abonnement-Lizenzen verlängert sich das Abonnement automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum, sofern es nicht vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt über den Microsoft AppSource Marketplace, die Business Central Administration oder auf dem vertraglich vereinbarten Weg.

 

12.3 SOCITAS ist berechtigt, diese EULA bei einem wesentlichen Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Bedingungen sofort zu beenden, wenn der Lizenznehmer den Verstoß trotz Abmahnung nicht abstellt.

 

12.4 Bei Beendigung dieser EULA verpflichtet sich der Lizenznehmer, die Vertragssoftware nicht weiter zu benutzen und alle Kopien der Vertragssoftware einschließlich der gesamten Dokumentation von seinen Systemen zu entfernen und zu vernichten. Die vollständige Entfernung und Löschung ist SOCITAS mindestens in Textform zu bestätigen.

 

12.5 Die Beendigung entbindet den Lizenznehmer nicht von Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen (z.B. aufgelaufenen Gebühren), die noch zu leisten sind.

 

12.6 Soweit die Vertragssoftware Daten im System des Lizenznehmers erzeugt hat (z.B. generierte Dokumente, Berichte oder Medien), verbleiben diese beim Lizenznehmer. Die Funktionalität der Vertragssoftware zur Erzeugung neuer Daten steht nach Beendigung nicht mehr zur Verfügung.

Die Unterlassung einer Partei, ein Recht gemäß dieser EULA durchzusetzen, oder gegen die andere Partei im Falle einer Verletzung dieser EULA Maßnahmen einzuleiten, wird nicht als Verzicht hinsichtlich der nachträglichen Durchsetzung der Rechte oder der nachfolgenden Maßnahmen im Fall zukünftiger Verletzungen angesehen.

SOCITAS behält sich das Recht vor, diese EULA jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Lizenznehmer in geeigneter Form mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Vertragssoftware nach Mitteilung der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

15.1 Diese EULA unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des UN-Kaufrechts (CISG).

 

15.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser EULA ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SOCITAS.

16.1 Jede Abmachung, Änderung oder Ergänzung dieser EULA bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform sowie der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch SOCITAS. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

16.2 Sollte eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt werden, so hat eine derartige Erklärung keinerlei Auswirkung auf die restlichen Bestimmungen dieser EULA. Die ungültige Klausel soll durch eine wirtschaftlich und rechtlich gültige Klausel ersetzt werden, die dem Sinn der ungültigen Klausel entspricht. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke in dieser EULA.

 

Kontakt:

SOCITAS GmbH & Co. KG

Industriestr. 4 53562 St. Katharinen, Deutschland

Phone: +49 (0) 2645 976899-0

Mail: support@socitas.de

Website: www.socitas.de